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Krankenkassen haben Bonusprogramme.
Patienten erhalten, wenn sie z.B. Früherkennungsuntersuchungen nachweisen, einen Bonus.
Diesen Nachweis erwarten die Kassen vom Arzt, der diese Untersuchung durchführt.
Vertragsgegenstand ist jedoch alleine die Untersuchung und ggf. dazugehörige Beratung, eine Ausfertigung einer Urkunde -und um nichts Anderes geht es bei einer mit Stempel und Datum gekennzeichneten Arztunterschrift- ist NICHT Gegenstand der Verträge und Gebührenordnungen.
Es handelt sich aber zweifellos um ärztliche Arbeit, die kostenfrei nicht erwartet werden kann.
Wir bestätigen Ihnen die Durchführung der Früherkennungsuntersuchung auf dem Bonus-Paß gerne gegen Erstattung der entstandenen Kosten von 6,06 Euro entsprechend der GOÄ Pos. 70
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